Grundlage ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung
vom 23.7.2021
sowie die Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport vom 26.6.2021.
Von der Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen, wer:
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, jedoch nicht im Freien,
"es sei denn, es ist davon auszugehen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann."
Masken sind also insbesondere bei der Anmeldung sowie Siegerehrung zu tragen.
Alle Teilnehmer sowie Besucher müssen zwecks Kontaktnachverfolgung gemäß §6
"Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer" angeben.
Hinweis des Veranstalters: da im Kernzeitraum der Veranstaltung alle Teilnehmer/Besucher zur gleichen Zeit anwesend sind, erfolgt eine pauschale Erfassung
des Zeitraums der Anwesenheit.
Dafür bitte folgenden Auskunftsbogen ausfüllen und vor Ort abgeben. Die Bögen werden "ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung
gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde" ausgewertet bzw. ausgehändigt, ansonsten werden die Daten weder ausgewertet noch gespeichert.
Vier Wochen nach Veranstaltungsende werden die Auskunftsbögen vernichtet.
Bitte die ausgefüllten Auskunftsbögen mitbringen und vor Ort in den dafür bereitgestellten Behälter werfen.
Veranstalter und Helfer sind vollständig geimpft.